Ein kleiner Waffenschein ist eine behördliche Erlaubnis zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen in der Öffentlichkeit. Im Gegensatz zum großen Waffenschein, der zum Führen von Schusswaffen berechtigt, gilt der kleine Waffenschein lediglich für genannte Waffenarten.
Um einen kleinen Waffenschein zu beantragen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu gehören in der Regel eine Volljährigkeit, die Zuverlässigkeit des Antragstellers sowie bei manchen Behörden der Nachweis eines berechtigten Bedürfnisses, zum Beispiel in Form einer drohenden Gefährdung der eigenen Sicherheit. Die Prüfung und Ausstellung des kleinen Waffenscheins erfolgt durch die zuständige Waffenbehörde.
Der Waffenschein berechtigt den Inhaber zum Führen der genannten Waffen außerhalb der eigenen Wohnung oder des eigenen befriedeten Besitztums. Es ist zu beachten, dass der Waffenschein nicht das Recht zum Führen der Waffen in allen öffentlichen Bereichen beinhaltet, sondern nur in Ausnahmefällen oder bestimmten zugelassenen Orten.
Es ist wichtig anzumerken, dass der kleine Waffenschein kein Freifahrtschein zur Selbstverteidigung ist. Der Einsatz der Waffen darf ausschließlich zur Abwehr einer gegenwärtigen, rechtswidrigen Gefahr eingesetzt werden und muss verhältnismäßig sein.
Die Regelungen und Voraussetzungen für den kleinen Waffenschein können je nach Bundesland leicht variieren, da die Waffenbehörden hier autonome Entscheidungen treffen können. Personen, die einen kleiner Waffenschein beantragen möchten, sollten sich daher über die spezifischen Anforderungen ihres Bundeslandes informieren.
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